¹…Schäuble im Interview: „Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.“
¹ Wenn terroristische Details in Tagebucheinträgen, Liebesbriefen oder Steuererklärungen stecken können, kann es Schäuble zufolge keine Einschränkung durch private Bereiche geben. Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des „Bundestrojaners“ eine Verfassungsänderung nötig sei.
Meine Antwort dazu:
“Wer meine Liebesbriefe liest, jene, welche als private intime Kommunikation zweier Personen gedacht sind,der ist absolut [color=#FF0000]mehr als Unanständig[/color].”
Ich hoffe es gibt einen Dumpsterdiver, welcher die Liebesbriefe von Hr. Schäuble hat und auch à–ffentlich gibt, mal sehen wie der werte Herr das findet.
Ich glaube dort hört dann Seine Art von Spass auf.
¹ Schäuble: Trojaner sollen auch private Tagebücher durchsuchen
Also zu dem ersten Zitat: Ich bin auch anständig, zumindest behaupte ich das von mir, aber hält das Behörden davon ab mir Trojaner zu schicken.
Oder noch schlimmer, mache ich mich durch Äußerung meiner freien Meinung erst recht verdächtig, so dass Staatssic…äh schutz auf die Idee kommt genauer hinzugucken (nicht nur mit Trojaner) und werden dadurch evtl. Bürger davon abgehalten ihre Meinung frei zu äußern? Nach dem Motto: Bloß nicht auffallen, könnte sonst Ärger geben…
Na ja, bis auf Gestapo…
Aber soooo weit sind wir ja noch nicht.
Obwohl es schneller gehen könnte als uns lieb ist.
Bloss nicht auffalen ist die Devise, der Witz ist auch, hast Du schon gemerkt, dass jede Instituion, welche den Staat schützen solle die Initialen SS hat ?
Warten wir es mal ab, hoffe noch auf ein Gutes, aber so wie ich das ist das konglomerat aus politischer Idiotie nicht der richtige Weg
Na immerhin hat ein Gericht in so einem Fall schon mal den Behörden ein Dämpfer verpasst, auch wenn der Generalstaatsanwalt rum gemuckt hat… wie können die auch nur…
Nachdem der Bundesgerichtshof sich nun gegen Online-Durchsuchungen entschieden hat:Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte