#!/bin/blog endet

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Als der große Lauschangriff kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich war kein Schwerkrimineller.
Als das Landgericht Hamburg und die Disclaimer kamen, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich hatte ja keine Links zu Neonazis und ähnlichem Gesockse gesetzt.
Als die TKÜV kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn ich habe das Internet ja nicht für ungesetzliche Dinge verwendet.
Als der Mediendienste-Staatsvertrag und das Teledienstegesetz kamen, habe ich brav ein Impressum angelegt, denn ich muß meine Identität nicht verheimlichen.
Als die Forenhaftung kam, habe ich mich nicht dafür interessiert, denn so populär und frequentiert war mein Blog ja nicht.
Als §202c StGB kam, war alles anders. Jetzt soll ich für ein paar peinlich-triviale Scripts, die hier im Blog stecken, mit einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Für ein paar noch viel banalere Links vielleicht ebenfalls.

Und es trifft wieder jemanden :( Ich kann Martin Schmitt schon verstehen und ich kann nur einen Tipp zu der Aussage “Zur Zeit prüfe ich, inwieweit ich mich durch Anonymität und Offshore-Hosting diesem Wahnsinn entziehen kann.” geben, bis Dato hatte ich keine Herausforderungen in der Schweiz und hoffe, dass du auch noch was findest…