Wo klagt die MI (nicht)?

Es ist kein Geheimnis, auch will ich keine Anleitung dazu geben wie-man-was-wo-wie macht, vor allem nicht wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Man schaue sich mal bei youtube.com um, es gibt genug Videos der neuesten Hitsingles, welche in einer schönen flv-Datei verpackt sind. Deren Inhalt ist nicht nur das Videomaterial (in der Regel Sorenson-H.263, öfters auch On2 VP6) , sondern auch eine nette MP3-Datei (eine Nellymoser Asao Codec für Mikrofonaufnahmen ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen). Jeder mit ein wenig Grips weiß wie er an die MP3-Datei kommt und findet dort meist das Lied in einer guten Qualität vor. Die Musikindustrie, sonst ein sehr schneller Kläger scheint da irgendwie zu schlafen. Prince hatte da mal was in der Mache, aber bis Dato kenne ich den Ausgang nicht. Nun stelle ich mir die Frage, ist das eine [color=#CCCCCC]Grauzone[/color] dort, oder will die MI einfach so einem Aktienwonneproppen nicht vor dem Koffer scheissen traut sich die MI einfach nicht einen Aktienriesen anzuklagen. Ja, es ist keine tote Oma. Somit eröffnete man die größte Musiktauschbörse der Welt und scheint es nicht zu wissen oder man ignoriert es.

Habe ich vielleicht Hier eindeutig etwas ganz Falsch verstanden ?