Kopierschutz gegen das Analog aufzeichnen

Golem.de:
Die von den abgemahnten Unternehmen hergestellten Mediaplayer würden es jedoch ermöglichen, auch kopiergeschützte Musik über die analoge Ausgabe aufzuzeichnen. Folglich stellten die Mediaplayer verbotene Programme zur Umgehung „effektiver technischer Schutzmaßnahmen“ im Sinne des DMCA dar.

Ich will ja nichts sagen, aber wie Dumm muss man sein, dass man auf die Idee käme, dass ein Kopierschutz die Aufnahme analoger Ausgabe unterbinden kann. Ob ich nun Lautsprecher/Kopfhörer, oder etwas anderes in den Ausgang des genutzten Wiedergabemediums stecke, es ist in dem Moment Analog. Laut Wikipedia, kurz und Gut: Ein Lautsprecher ist ein elektromechanisches Bauteil, das elektrische Signale in Luft-Schallsignale umwandelt. Als besonderer Depp stellt sich Hier der Hersteller MRT, samt Tochterunternehmen BlueBeat.com heraus, welcher auch gleich aufzeigt, wie eine Firma Geschäfte machen kann, wenn es nicht so läuft. Man poche auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), welcher die Umgehung effektiver Zugangskontrollen für digital gespeicherte Inhalte unter Strafe stellt, und zwinge unter jener Aussage grosse Hersteller sein Produkt zu implementieren.