Mitternachtshacking: Richtiges Verhalten im Umfeld des § 202c

Mitternachtshacking: Richtiges Verhalten im Umfeld des § 202c
Ich habe mal angefangen, ein paar Dokumente zu sammeln, die sich mit dem § 202c beschäftigen:
Bitkom: Leitfaden zum Umgang mit Hackertools (PDF, 523 KB)
EICAR: IT-Sicherheit und § 202c (PDF, 226 KB)
IT-Sicherheit und der 202c StGB (PDF, 47 KB)
Die Überkriminalisierung der IT-Sicherheitsbranchen in Deutschland (PDF, 21 KB)

Eine gute Idee was Christian da gemacht hat. Er hat schonmal 4 Dokumente verlinkt, welche sich dem Thema annähern und ruft dazu auf seine Liste zu komplettieren. Ich denke, dass die meisten, welche Penetrationstest im eigenen Netzwerk/bei Kunden machen, sowie auf den gleichen Stand wie die Schwarzschlapphüte bleiben wollen, sich jene mal durchlesen sollten. Tja, wir Admins sind halt die geprügelten Schweine in dieser Gesetzeslage und müssen uns Schlau machen. Was einen Schlapphut nicht interessiert. Warum auch? Seit wann hält sich ein Verbrecher an Gesetze und seit wann offenbaren sich 0-Days der Allgemeinheit? Also im Grunde ein Gesetz für … ich weiss es nicht, habe aber schon lange genug auf diesem Thema rumgehackt und lasse es nun, wir Wissen ja Alle woran wir sind.
[size=10](via PrivacyPlanet)[/size]