Die Laptopreperatur und eine rechtliche Frage

Kennt Ihr das, ihr seid bekannt dafür sich mit Hardware, Software auszukennen, seid ehemaliger Telekommunikationselektroniker und erfreut Euch immer daran einer Person aus dem Freundeskreis zu helfen.
Somit kam es, dass mir ein Freund einen Laptop brachte, natürlich mit Windows, welcher sich keinen Millimeter mehr bewegen wollte. Damn, dachte ich mir, aber wie ich so bin, der junge Mann des Freundes hatte kein Geld, so wurde mir berichtet und er braucht den Laptop.
Acer Aspire 1350. Die erste Hürde, ein Passwort für die HD. Freund rufte den Besitzer an, es war seine Postleitzahl. Nächste Hürde, Bios-Passwort. Dies wusste unser Laptopbesitzer nicht mehr. Also funktionierte das Booten von dem CD-ROM und USB-Stick nicht. Glück im Unglück, PXE funktionierte und ich konnte mit meinen Werkzeugen an die Maschine ran. Ich mag PXE und so ein Environment hat mir schon öfters den Hintern gerettet, sei es Backup, Forensic, Installation etc. Kurz und Gut, die HD war im Eimer und ich riet Ihm zu einer Neuen. Moment, es dauert 5 Wochen bis mein Freund denjenigen erreichte. Somit sind dann schon 2 Monate in das Land gegangen. Ende Dezember erreichte mich die Festplatte durch drei weitere Hände und ich baute sie ein. Natürlich erst nachdem ich den Laptop zerlegte, Sauber machte. Wie es im Voraus abgemacht wurde wollte ich alte HW haben, welche mir versprochen, aber dann negiert wurde. Es wurde mir versprochen mir etwas im Wert von 50€ zu kaufen. Egal, zwar mag ich eine Bezahlung in dem Sinne nicht, wenn Jemand kein Geld hat, aber mit einer Bestellung bei meinem „Hardwaredevotionalienhändler“ gebe ich mich gerne zufrieden, denn ich brauche neue Lüfter in meiner XBox 1 und der Wert ist dann max. 20€. Der Wille zählt. Nun habe kein Windows installieren können/wollen, da ich keinen RIAS aufgesetzt habe und es auch nicht vorhabe. Sowas kann Er mir nicht zahlen. Somit wieder meinen Freund angerufen, Ihm das gesagt und ausgerichtet, dass er sich bei Acer melden solle, da ich das Passwort nicht bei diesem Laptop per Jumper resetten kann, geschweige das die alten Masterpasswörter a la LKWPETER funktionieren. Endlich meldete sich auch mal der Besitzer bei mir. Ich erklärte die Sachlage, und gab dem Herren 1 Woche Zeit sich mal wieder bei mir zu melden, natürlich bekam er die Seriennummer etc. des Laptops und die Telefonnummer von Acer bzgl. des Passwortes. Und wie man sich denken kann, der Laptopeigentümer meldete sich nicht. Ergo, ein Linux per Netzwerk aufgespielt und meinem Freund gesagt der Laptop ist Fertig, der Besitzer kann Ihn abholen und sich auch an die Modalitäten halten. Mit dem Linux sieht er, dass die Maschine wieder rennt und er kann sich dann das nötige selbst aufspielen. Der Freund versucht seitdem den Besitzer zu erreichen. Leider ist der Besitzer auch umgezogen und somit nicht erreichbar per direktem Weg. Es ist ein halbes Jahr nun vergangen. Langsam fange ich schon an auf das Geld zu pochen, 50€, was für die Arbeit ein Witz ist.
Klug wie ich bin, habe ich mal auf der Bucht geschaut was denn so ein Acer Aspire 1350 Wert ist. Leider gehen die Maschinen für um die 25€ – 50€ weg und damit ist meine Arbeit nicht wirklich gedeckt, wenn ich hoffen muss, dass 50€ für Ihn gezahlt werden. Samt der Arbeit, welche noch aussteht um die Maschine auf die Bucht zu setzen, wegzuschicken etc.
Wie ist das, ab welcher Wartezeit kann ich den Laptop verkaufen?
Wie lange muss ich den Laptop aufheben, oder welche gesetzlichen Schritte muss ich unternehmen?
Falls ich gesetzliche Schritte unternehmen muss, muss der Besitzer es mir bezahlen?
Es gibt nur einen mündlichen Vertrag.
Freue mich über Kommentare mit Links zu den § und Urteilen

5 Gedanken zu „Die Laptopreperatur und eine rechtliche Frage“

  1. Danke Dir onli,

    so weit sieht es ja dann schlecht für mich aus.
    Aber ich denke mal, wenn er bei mir aufschlägt, kann ich davon ausgehen, dass ich Ihm den Laptop nur gegen bares geben muss, oder?
    Gruss

  2. http://bundesrecht.jurmatix.de/bundesrecht/bgb/__937.html – demnach müsstest du eine Weile warten, wobei natürlich fraglich ist, ob das überhaupt geht, kann dir das Eigentum denn zustehen, wenn du weißt, dass es jemand anderem bereits gehört?

    http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/anspruch_und_verjaehrung.htm erklärt da einiges. Kann schon sein, dass es über Verjährung nur über diese 30-Jahre Frist geht. Du müsstest irgendwie anders den Laptop für die Schulden verrechnen – aber du kannst ja schlecht eine Pfändung anstreben.

  3. Danke Dir.
    Das hilft mir sehr weiter. Für den Auftrag gab es auch Zeugen und ich denke da kann man schon was machen. Somit bin ich nun etwas positiver für das Wochenende gestimmt.
    Grüsse und schönes WE
    Chris

  4. Damals Anno 2010, genau genommen waren es ein bischen früher, aber an dem Tag schrieb ich den Blogeintrag Die Laptopreperatur und eine rechtliche Frage und ich hatte bis zum heutigen Tage noch diesen Laptop. Ja, ich habe Ihn nicht verkauft und ich habe a

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