Aus dem Heise-Artikel:
… Müller fordert ein Gesetz, wonach die am Telefon getroffene Abmachung nur gültig wird, wenn hinterher eine schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher erfolgt.
Ich denke, dass sich dieses Jahre ziehen wird, denn Egal wie schlicht und auch einfach, sogar auch Logisch es sein sollte dieses Gesetz festzulegen, ist es nicht wirklich im schnellen Sinne unserer Politiker. Denn meiner Meinung nach, dauert so etwas bei unserem tollem politischen Ringelpitz länger und hat mehr Gegner, als es jene bei dem Entscheid die Grundgesetze für HartzVI auszuhebeln hatte. Wie sagt man so schön: “Wir wollen ja nichts vorschnell durchwinken” … und schon garnicht wenn Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Schon klar.
Mein Tipp:
Solchen Werbern, Verkäufern, Nein ich bin ein Kind der 70er Jahre, Nepper, Schlepper und Bauernfänger am Telefon klar machen, dass man das Gespräch mitschneidet und wenn Sie nicht einverstanden sind, sollen Sie bitte nun auflegen. Hat bis Dato wunderbar bei mir funktioniert.